Rechtsgebiet · Berlin-Charlottenburg

Strafrecht in Berlin

Ein Ermittlungsverfahren entscheidet sich oft in den ersten Tagen. Eine ruhige, präzise Verteidigung ab dem Erstkontakt ist entscheidend — wir übernehmen Mandate in Berlin und im gesamten Bundesgebiet.

Schwerpunkte

  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren
  • Hauptverhandlung & Revision
  • Tötungs- und Gewaltdelikte
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Jugendstrafsachen
  • Verkehrsstrafsachen & OWi
Typische Anliegen

Wann Mandanten zu uns kommen

Jeder Fall ist anders. Diese Situationen begegnen uns in der Praxis besonders häufig — als Orientierung, ob unsere Kanzlei der richtige Ansprechpartner für Sie ist.

  • Situation 01Sie haben eine Vorladung oder einen Strafbefehl erhalten.
  • Situation 02Es wurde eine Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme angeordnet.
  • Situation 03Gegen Sie wird wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit ermittelt.
  • Situation 04Sie sind als Beschuldigter, Geschädigter oder Zeuge geladen.
  • Situation 05Es geht um eine Untersuchungshaft oder einen Haftprüfungstermin.
Ablauf

So arbeiten wir mit Ihnen zusammen

  1. 01

    Kontaktaufnahme

    Kurze Schilderung Ihres Anliegens per Telefon oder E-Mail.

  2. 02

    Erstberatung

    Persönliche Besprechung in der Kanzlei oder per Videocall.

  3. 03

    Prüfung des Sachverhalts

    Auswertung der Unterlagen, Akteneinsicht wo erforderlich.

  4. 04

    Strategie

    Klare Empfehlung zum weiteren Vorgehen — mit Kostenrahmen.

  5. 05

    Vertretung

    Außergerichtliche Verhandlung oder konsequente Vertretung vor Gericht.

Häufige Fragen

Antworten zu Strafrecht

Soll ich vor der Polizei aussagen?+

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, zur Sache auszusagen. Wir empfehlen, vor jeder Aussage anwaltliche Akteneinsicht und Beratung in Anspruch zu nehmen.

Was tun bei einer Hausdurchsuchung?+

Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen Widerstand und schweigen Sie zur Sache. Verlangen Sie ein Protokoll und kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger.

Wie schnell ist Akteneinsicht möglich?+

Die Akteneinsicht erfolgt nach Beauftragung über die zuständige Ermittlungsbehörde — in vielen Verfahren innerhalb weniger Wochen.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?+

Im Strafrecht zahlen Versicherungen häufig erst bei fahrlässigen Vorwürfen oder Freispruch. Wir prüfen Ihre Police im Einzelfall.

Was kostet eine Strafverteidigung?+

Die Vergütung erfolgt nach RVG oder auf Honorarbasis. Bei der ersten Kontaktaufnahme klären wir Umfang und Kosten transparent.

Hinweis: Eine Garantie für den Ausgang eines Verfahrens kann anwaltlich nicht übernommen werden.

Sie möchten Ihr Anliegen besprechen?

Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Berlin-Charlottenburg — persönlich, telefonisch oder per Videocall. Beratung auf Deutsch, Russisch, Englisch und Ukrainisch.