Rechtsgebiet · Berlin-Charlottenburg

Aufenthaltsrecht in Berlin

Der Aufenthaltsstatus betrifft Familie, Arbeit und Zukunft. Wir beraten in Berlin auf Deutsch, Russisch, Englisch und Ukrainisch zu allen Stadien eines aufenthaltsrechtlichen Verfahrens.

Schwerpunkte

  • Erwerb & Verlängerung von Aufenthaltstiteln
  • Aufenthalt für Geschäftsleute und Studenten
  • Familienzusammenführung
  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Verfahren vor der Ausländerbehörde
  • Verwaltungsgerichtliche Vertretung
Typische Anliegen

Wann Mandanten zu uns kommen

Jeder Fall ist anders. Diese Situationen begegnen uns in der Praxis besonders häufig — als Orientierung, ob unsere Kanzlei der richtige Ansprechpartner für Sie ist.

  • Situation 01Sie möchten einen Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern.
  • Situation 02Es geht um Familiennachzug zum Ehepartner oder Kind.
  • Situation 03Sie planen die Einbürgerung in Deutschland.
  • Situation 04Sie haben eine ablehnende Entscheidung der Ausländerbehörde erhalten.
  • Situation 05Sie benötigen Vertretung vor dem Verwaltungsgericht.
Ablauf

So arbeiten wir mit Ihnen zusammen

  1. 01

    Kontaktaufnahme

    Kurze Schilderung Ihres Anliegens per Telefon oder E-Mail.

  2. 02

    Erstberatung

    Persönliche Besprechung in der Kanzlei oder per Videocall.

  3. 03

    Prüfung des Sachverhalts

    Auswertung der Unterlagen, Akteneinsicht wo erforderlich.

  4. 04

    Strategie

    Klare Empfehlung zum weiteren Vorgehen — mit Kostenrahmen.

  5. 05

    Vertretung

    Außergerichtliche Verhandlung oder konsequente Vertretung vor Gericht.

Häufige Fragen

Antworten zu Aufenthaltsrecht

Welche Aufenthaltstitel gibt es?+

Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt-EU sind die wichtigsten Titel. Welcher passt, hängt von Zweck, Qualifikation und Aufenthaltsdauer ab.

Wie lange dauert ein Verlängerungsverfahren?+

Die Bearbeitungsdauer der Berliner Ausländerbehörde variiert. Mit vollständigen Unterlagen und einer Fiktionsbescheinigung lässt sich der Aufenthalt absichern.

Kann ich gegen eine Ablehnung vorgehen?+

Ja. Gegen ablehnende Bescheide ist der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht eröffnet. Fristen sind kurz — eine schnelle anwaltliche Prüfung ist wichtig.

Wann ist eine Einbürgerung möglich?+

Grundsätzlich nach mehrjährigem rechtmäßigem Aufenthalt, mit Sprachnachweis und gesicherter Lebensgrundlage. Die genauen Voraussetzungen prüfen wir individuell.

Wird in mehreren Sprachen beraten?+

Ja — persönlich auf Deutsch, Russisch, Englisch und Ukrainisch, ohne Übersetzer.

Hinweis: Eine Garantie für den Ausgang eines Verfahrens kann anwaltlich nicht übernommen werden.

Sie möchten Ihr Anliegen besprechen?

Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Berlin-Charlottenburg — persönlich, telefonisch oder per Videocall. Beratung auf Deutsch, Russisch, Englisch und Ukrainisch.