Aufenthaltsrecht in Berlin
Der Aufenthaltsstatus betrifft Familie, Arbeit und Zukunft. Wir beraten in Berlin auf Deutsch, Russisch, Englisch und Ukrainisch zu allen Stadien eines aufenthaltsrechtlichen Verfahrens.
Schwerpunkte
- Erwerb & Verlängerung von Aufenthaltstiteln
- Aufenthalt für Geschäftsleute und Studenten
- Familienzusammenführung
- Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
- Verfahren vor der Ausländerbehörde
- Verwaltungsgerichtliche Vertretung
Wann Mandanten zu uns kommen
Jeder Fall ist anders. Diese Situationen begegnen uns in der Praxis besonders häufig — als Orientierung, ob unsere Kanzlei der richtige Ansprechpartner für Sie ist.
- Situation 01Sie möchten einen Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern.
- Situation 02Es geht um Familiennachzug zum Ehepartner oder Kind.
- Situation 03Sie planen die Einbürgerung in Deutschland.
- Situation 04Sie haben eine ablehnende Entscheidung der Ausländerbehörde erhalten.
- Situation 05Sie benötigen Vertretung vor dem Verwaltungsgericht.
So arbeiten wir mit Ihnen zusammen
- 01
Kontaktaufnahme
Kurze Schilderung Ihres Anliegens per Telefon oder E-Mail.
- 02
Erstberatung
Persönliche Besprechung in der Kanzlei oder per Videocall.
- 03
Prüfung des Sachverhalts
Auswertung der Unterlagen, Akteneinsicht wo erforderlich.
- 04
Strategie
Klare Empfehlung zum weiteren Vorgehen — mit Kostenrahmen.
- 05
Vertretung
Außergerichtliche Verhandlung oder konsequente Vertretung vor Gericht.
Antworten zu Aufenthaltsrecht
Welche Aufenthaltstitel gibt es?+
Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt-EU sind die wichtigsten Titel. Welcher passt, hängt von Zweck, Qualifikation und Aufenthaltsdauer ab.
Wie lange dauert ein Verlängerungsverfahren?+
Die Bearbeitungsdauer der Berliner Ausländerbehörde variiert. Mit vollständigen Unterlagen und einer Fiktionsbescheinigung lässt sich der Aufenthalt absichern.
Kann ich gegen eine Ablehnung vorgehen?+
Ja. Gegen ablehnende Bescheide ist der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht eröffnet. Fristen sind kurz — eine schnelle anwaltliche Prüfung ist wichtig.
Wann ist eine Einbürgerung möglich?+
Grundsätzlich nach mehrjährigem rechtmäßigem Aufenthalt, mit Sprachnachweis und gesicherter Lebensgrundlage. Die genauen Voraussetzungen prüfen wir individuell.
Wird in mehreren Sprachen beraten?+
Ja — persönlich auf Deutsch, Russisch, Englisch und Ukrainisch, ohne Übersetzer.
Hinweis: Eine Garantie für den Ausgang eines Verfahrens kann anwaltlich nicht übernommen werden.
Sie möchten Ihr Anliegen besprechen?
Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Berlin-Charlottenburg — persönlich, telefonisch oder per Videocall. Beratung auf Deutsch, Russisch, Englisch und Ukrainisch.