Rechtsgebiet · Berlin-Charlottenburg

Erbrecht in Berlin

Erbschaftsfragen berühren Familie und Vermögen zugleich. Eine vorausschauende Gestaltung beugt Streit vor — und im Erbfall begleiten wir Sie zügig durch Nachlass und Auseinandersetzung.

Schwerpunkte

  • Testamentsgestaltung
  • Erbverträge
  • Erbauseinandersetzung
  • Nachlassverwaltung
  • Erbrechtliche Vermögensgestaltung
  • Testamentsvollstreckung
Typische Anliegen

Wann Mandanten zu uns kommen

Jeder Fall ist anders. Diese Situationen begegnen uns in der Praxis besonders häufig — als Orientierung, ob unsere Kanzlei der richtige Ansprechpartner für Sie ist.

  • Situation 01Sie möchten ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen.
  • Situation 02Sie sind Erbe geworden und benötigen Klarheit über den Nachlass.
  • Situation 03Es geht um Pflichtteilsansprüche.
  • Situation 04Mehrere Erben streiten über die Auseinandersetzung der Erbschaft.
  • Situation 05Sie wurden als Testamentsvollstrecker eingesetzt oder benötigen einen.
Ablauf

So arbeiten wir mit Ihnen zusammen

  1. 01

    Kontaktaufnahme

    Kurze Schilderung Ihres Anliegens per Telefon oder E-Mail.

  2. 02

    Erstberatung

    Persönliche Besprechung in der Kanzlei oder per Videocall.

  3. 03

    Prüfung des Sachverhalts

    Auswertung der Unterlagen, Akteneinsicht wo erforderlich.

  4. 04

    Strategie

    Klare Empfehlung zum weiteren Vorgehen — mit Kostenrahmen.

  5. 05

    Vertretung

    Außergerichtliche Verhandlung oder konsequente Vertretung vor Gericht.

Häufige Fragen

Antworten zu Erbrecht

Brauche ich ein Testament?+

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge — die selten zur tatsächlichen Lebenssituation passt.

Was ist der Pflichtteil?+

Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils — als Geldanspruch gegenüber den Erben.

Soll ich die Erbschaft ausschlagen?+

Bei überschuldetem Nachlass kann das sinnvoll sein. Die Frist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis.

Wie wird der Nachlass aufgeteilt?+

Die Erbengemeinschaft bleibt bestehen, bis eine Auseinandersetzung erfolgt — vertraglich oder gerichtlich.

Was leistet ein Testamentsvollstrecker?+

Er setzt den Willen des Erblassers um, verwaltet den Nachlass und sorgt für die Verteilung.

Hinweis: Eine Garantie für den Ausgang eines Verfahrens kann anwaltlich nicht übernommen werden.

Sie möchten Ihr Anliegen besprechen?

Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Berlin-Charlottenburg — persönlich, telefonisch oder per Videocall. Beratung auf Deutsch, Russisch, Englisch und Ukrainisch.