Rechtsgebiet · Berlin-Charlottenburg

Mietrecht in Berlin

Berliner Mietrecht ist anspruchsvoll — sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Wir prüfen Verträge, Kündigungen und Abrechnungen und vertreten Sie konsequent.

Schwerpunkte

  • Mietverträge für Vermieter & Mieter
  • Fristlose & ordentliche Kündigung
  • Mieterhöhungen
  • Mietforderungen & Mietminderung
  • Räumungsklagen
  • Betriebskostenabrechnung
Typische Anliegen

Wann Mandanten zu uns kommen

Jeder Fall ist anders. Diese Situationen begegnen uns in der Praxis besonders häufig — als Orientierung, ob unsere Kanzlei der richtige Ansprechpartner für Sie ist.

  • Situation 01Sie haben eine Kündigung oder Räumungsklage erhalten.
  • Situation 02Sie sind Vermieter und müssen wegen Zahlungsrückständen vorgehen.
  • Situation 03Es gibt Streit über die Höhe der Miete oder eine Mieterhöhung.
  • Situation 04Sie wollen die Miete wegen Mängeln mindern.
  • Situation 05Sie zweifeln an einer Betriebskostenabrechnung.
Ablauf

So arbeiten wir mit Ihnen zusammen

  1. 01

    Kontaktaufnahme

    Kurze Schilderung Ihres Anliegens per Telefon oder E-Mail.

  2. 02

    Erstberatung

    Persönliche Besprechung in der Kanzlei oder per Videocall.

  3. 03

    Prüfung des Sachverhalts

    Auswertung der Unterlagen, Akteneinsicht wo erforderlich.

  4. 04

    Strategie

    Klare Empfehlung zum weiteren Vorgehen — mit Kostenrahmen.

  5. 05

    Vertretung

    Außergerichtliche Verhandlung oder konsequente Vertretung vor Gericht.

Häufige Fragen

Antworten zu Mietrecht

Welche Kündigungsfristen gelten?+

Für Mieter in der Regel drei Monate, für Vermieter gestaffelt nach Mietdauer (3, 6 oder 9 Monate).

Wann ist eine fristlose Kündigung zulässig?+

Etwa bei erheblichen Mietrückständen oder schweren Pflichtverletzungen.

Wie hoch darf eine Mieterhöhung ausfallen?+

Innerhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete und unter Beachtung von Kappungsgrenzen.

Wann ist eine Mietminderung gerechtfertigt?+

Bei erheblichen Mängeln, die den Gebrauch beeinträchtigen.

Wie laufen Räumungsklagen ab?+

Nach wirksamer Kündigung Klage beim Amtsgericht, anschließend ggf. Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher.

Hinweis: Eine Garantie für den Ausgang eines Verfahrens kann anwaltlich nicht übernommen werden.

Sie möchten Ihr Anliegen besprechen?

Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Berlin-Charlottenburg — persönlich, telefonisch oder per Videocall. Beratung auf Deutsch, Russisch, Englisch und Ukrainisch.